ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (Stand: Februar 2026)
1. Geltung
1.1 Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden: „LZB“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (im Fol genden gemeinsam: „Kunden“) für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich damit verbundener Nebenleistungen (im Folgenden gemeinsam: „Lieferungen“, bei körperlichen Gegenständen auch „Ware“) mit der bzw. durch die Vileda GmbH, im Technologiepark 19, 69469 Weinheim (im Folgenden: „wir“ „uns“). Diese LZB gel ten als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Geschäfts beziehungen mit und Lieferungen an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Anderslau tenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Bedingungen unseres Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich; sie gelten nur im Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Aner kennung. Auch im Falle einer vorbehaltlosen Ausführung der Lieferung sowie bei einer Teilnahme von uns an elektronischen Plattformen oder sonstigen elektronischen/automatisierten Verfahren des Kunden und der damit verbundenen Betätigung von systembedingt zu aktivierenden Auswahlfeldern liegt darin keine rechtsverbindliche Akzeptanz der Nutzungsbedingungen oder sonstiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kun den.
1.2 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die im Zusam menhang mit Lieferungen vom Kunden uns gegenüber abzu geben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich (d.h. im Sinne die ser LZB in Schrift- oder Textform, z.B. E-Mail, Brief, Fax) abzu geben. Gesetzliche Formvorschriften und das Einfordern wei terer Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitima tion des Erklärenden, bleiben hiervon unberührt.
1.3 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen LZB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausge schlossen werden.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Än derungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen LZB. Der Inhalt derartiger Vereinbarungen ist zu Beweiszwecken zu ver schriftlichen.
1.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden LZB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Vertragsschluss, Unterlagen, Schutzrechte, Werkzeuge
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; insbe sondere behalten wir uns vor, Produkte, Preise und sonstige Bedingungen zu ändern. Ein Vertrag kommt erst dadurch zu stande, dass wir die Bestellung bzw. den Auftrag des Kunden annehmen. Für den Zeitpunkt, die Art und den Umfang unserer Lieferungen ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbe stätigung maßgeblich. Auch Rechnungen oder von uns als ver bindlich bezeichnete EDV-Ausdrucke gelten als schriftlich be stätigte Auftragsbestätigung. Bei Gesamtangeboten gelten die darin angegebenen Preise nur bei Auftragserteilung für alle in dem Angebot enthaltenen Positionen. Bei Auftragserteilung nur für einen Teil des Gesamtangebotes sind die Preise neu anzu fragen. Bestätigen wir den Auftrag nicht schriftlich kommt der Vertrag spätestens mit Ausführung des Auftrages unter Gel tung unserer LZB zustande. Wir weisen darauf hin, dass un sere mit der Erbringung von Lieferungen betrauten Ange stellten oder Vertreter nicht befugt sind, mündliche Neben abreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu ge ben, die über den Inhalt bereits getroffener Vereinbarun gen hinausgehen. Dementsprechend bedürfen derartige telefonische oder mündliche Erklärungen unserer Ange stellten und Vertreter zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2.2 An Kostenvoranschlägen, Konzepten, Designs, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen nicht verändert und Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf Verlangen jederzeit und jedenfalls dann zurückzugeben, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.
2.3 Wir sind alleiniger Inhaber sämtlicher während der Geschäfts beziehung mit uns entstehenden Schutzrechte oder geistigen Eigentums im Zusammenhang mit den Lieferungen, sofern nicht explizit anders vereinbart.
2.4 Sofern wir Gegenstände nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass: (i) Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden und (ii) darauf ba sierende Produkte geltenden rechtlichen Anforderungen, ins besondere solchen Vorschriften, welche die Produktsicherheit betreffen, entsprechen. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein – berechtigt, insoweit jede wei tere Tätigkeit einzustellen und nach den gesetzlichen Maßga ben Schadensersatz zu verlangen (siehe auch Ziffer 8.3). Der Kunde verpflichtet sich außerdem, uns im Rahmen seiner Haftung von allen mit den von ihm übergebenen Spezifikatio nen, Designvorgaben oder Unterlagen, im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter sowie Kosten unverzüglich frei zustellen und schadlos zu halten.
2.5 Wir sind berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustel len. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können dem nach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2.6 Soweit aus fertigungs- oder planungsbedingten Gründen er forderlich, sind wir berechtigt, Mehr- oder Mindermengen an den Kunden zu liefern, soweit dies für den Kunden nicht un zumutbar ist.
3. Leistungsbeschreibung
3.1 Die Anforderungen des Gegenstands einer Lieferung werden abschließend durch die vereinbarten Leistungsmerkmale (z.B. Spezifikationen, Kennzeichnungen, Freigabe, sonstige Angaben) bestimmt. Eine Gewährleistung oder Garantie (z.B. gemäß §§ 443, 639 BGB) für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung, Verwendungsdauer, Haltbar keit, Funktionalität, Kompatibilität, sonstige subjektive oder objektive Anforderungen oder Übereinstimmung mit Proben oder Mustern wird nur insoweit übernommen, als dies aus drücklich und schriftlich vereinbart ist; im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kun den. Wir behalten uns die Umsetzung geringfügiger, rechtlich erforderlicher oder technisch, insbesondere messtechnisch, nicht vermeidbarer Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen einschließlich Farben, Rezepturen, che mische Zusammensetzung, Verfahren und das Einsetzen von Rohstoffen vor, soweit dies dem Kunden nicht unzumutbar ist. Dies gilt auch für sonstige unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Anforderungen oder Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit.
3.2 In dem Maße, wie das Design, Informationen, Daten, Spezifi kationen, Prozesse und Techniken durch den Kunden bereit gestellt worden sind, oder der Gegenstand einer Lieferung auf Teilen oder Komponenten basiert, welche durch den Kunden ausgewählt oder bereitgestellt worden sind, übernehmen wir keine Gewährleistung für darauf beruhende Mängel. Grund sätzlich ist allein der Kunde verantwortlich für Risiken, welche sich auf die Verwendung des Gegenstands der Lieferungen beziehen sowie für alle sich auf das Endprodukt des Kunden beziehenden Compliance Anforderungen, insbesondere die CE Zertifizierung. 04-2024 1 Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
3.3 Angaben zum Gegenstand der Lieferung (z.B. in Katalogen, Produktinformationen, elektronischen Medien oder auf Etiket ten) beruhen auf unseren allgemeinen Erfahrungen und Kennt nissen und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen dar, jedoch keine Garantien. Sowohl diese Produktangaben als auch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale oder Ein satzzwecke befreien den Kunden nicht davon, die Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck der Ware zu testen und entsprechende Sorgfaltsmaßnahmen bei der Lagerung zu ergreifen.
3.4 Angaben zu Beschaffenheit, Haltbarkeit und Einsatzmöglich keiten unserer Ware beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht gemäß § 443 BGB, es sei denn, diese werden ausdrück lich schriftlich als solche bezeichnet.
4. Lieferung und Lieferzeit
4.1 Alle Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kun den, unabhängig vom Ort der Versendung. Wird vom Kunden eine bestimmte Beförderungsart vorgeschrieben, gehen auch die Mehrkosten zu dessen Lasten. Lieferzeitangaben sind – auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart ist – nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, dass der Lieferter min ausdrücklich als fix vereinbart wurde, d.h. schriftlich be stimmt worden ist, dass der Kunde nach Verstreichen des Ter mins keinerlei Interesse mehr an der Lieferung hat. Die Liefer frist ist eingehalten mit der rechtzeitigen Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft. Die Lieferfrist für Warenlieferungen be ginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine jeweiligen Obliegenheiten oder Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Bauteilfreigaben nach ver einbarten Prozessen zur Erstbemusterung, Genehmigungen sowie eine gegebenenfalls vereinbarte Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kun den nicht unzumutbar ist. Bei Kleinaufträgen, d.h. Aufträgen über Mengen, die nicht mindestens einer Verpackungseinheit entsprechen, behalten wir uns die Berechnung des Preises der betreffenden Verpackungseinheit als Mindestmenge bzw. einer Mindestkostenpauschale vor.
4.3 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Liefer frist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Liefer frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleis tung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbe sondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft im branchenüblichen Umfang abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft und wir im Ein zelfall kein besonderes Beschaffungsrisiko übernommen ha ben.; unsere Verantwortlichkeit nach Maßgabe von Ziffer 8 bleibt unberührt.
4.4 Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens nach ausländischem Recht, die Ab gabe der Vermögensauskunft gem. § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer we sentlichen Verschlechterung der Vermögensinteresse des Kunden berechtigen uns, Lieferungen, soweit einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht im Voraus die Gegenleistung bewirkt oder auf un ser Verlangen angemessene Sicherheit leistet.
4.5 Ein Schadensersatzanspruch wegen Verzuges oder Nichtleis tung oder ein Rücktrittsrecht setzen voraus, dass der Kunde uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese frucht los abgelaufen ist, es sei denn, die Fristsetzung war entbehr lich.
4.6 Kommt der Kunde in Zahlungs- oder Annahmeverzug oder ver letzt er schuldhaft sonstige Haupt- oder Nebenpflichten (z.B. geschuldete Mitwirkungshandlungen), so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwa iger Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten), ersetzt zu ver langen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. So fern der Kunde in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zu fälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
4.7 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver schlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf (siehe Ziffer 5.2) geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzöge rungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spedi teur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Ver sendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt un abhängig vom vereinbarten Versendungsort der Ware und un abhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Soweit für Liefe rungen eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahr übergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine ver einbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werk vertragsrechts entsprechend.
4.8 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beziehen sich sämtliche von uns verwendeten Incoterms auf die von der In ternationalen Handelskammer (ICC) veröffentlichten IN COTERMS 2020.
4.9 Sofern nicht anders vereinbart, beschränken sich unsere zoll rechtlichen Angaben auf den nicht präferentiellen Ursprung nach Art. 59 ff. des Zollkodex der Europäischen Union VO (EU) 952/2013.
5 Sicherheiten
5.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller unserer gegenwärti gen und zukünftigen Forderungen, einschließlich bedingt be stehenden und Nebenforderungen, gegen den Kunden aus Lieferungen und der laufenden Geschäftsbeziehung (im Fol genden: „gesicherte Forderungen“) behalten wir uns das Ei gentum an den an den Kunden verkauften Waren (im Folgen den: „Vorbehaltsware“) vor. Falls eine Eintragung des Eigen tumsvorbehalts in ein öffentliches Register erforderlich ist oder die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts in sonstiger Weise der Mitwirkung des Kunden bedarf, verpflichtet sich der Kunde, die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf eigene Kosten vorzunehmen.
5.2 Der Kunde wird die Vorbehaltswaren mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns behandeln und ist verpflichtet, sie auf eigene Kosten angemessen gegen Feuer, Einbruchdieb stahl und sonstige übliche Risiken zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Erfüllung der gesi cherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Si cherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Drit ter (z.B. Pfändungen) auf die Vorbehaltswaren erfolgen.
5.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutre ten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; vielmehr sind wir berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor eine angemessene Frist zur Zah lung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
5.4 Der Kunde ist bis auf Widerruf (siehe unten unter Buchst. c)) berechtigt die Vorbehaltsware im Rahmen seines gewöhnli chen Geschäftsbetriebes zu veräußern und/oder zu verarbei ten oder zu vermischen. Der Veräußerung steht die Verwen dung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich. In diesen Fällen gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 02-2026 2 a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbe haltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Ver arbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigen tum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die Vorbe haltsware. b) Die aus dem Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder des damit hergestellten Erzeugnisses entstehenden For derungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehen dem Buchst. a) zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 5.2 genannten Pflichten des Kunden gelten sinngemäß auch in Ansehung der abgetre tenen Forderungen. c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Weiterveräußerungs befugnis und die Einziehungsermächtigung des Kunden nicht zu widerrufen, solange der Kunde uns gegenüber (i) mit der Erfüllung der gesicherten Zahlungsverpflichtungen nicht ganz oder teilweise in Verzug gerät, (ii) sich nicht auf grund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermö gensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder in diesem Zusammenhang ein Wechsel in der Inhaber schaft des Unternehmens des Kunden eintritt, (iii) seine uns sonst gegenüber obliegenden vertraglichen Verpflich tungen ordentlich erfüllt. Im Falle des Widerrufs ist der Kunde auf unser erstes schriftliches Verlangen hin ver pflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, alle notwendigen Unterlagen dazu zu übermit teln sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
5.5 Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherhei ten den Nennwert unserer Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicher heiten nach unserer Wahl freigeben.
6 Preise und Zahlungen
6.1 Unsere Preise verstehen sich in EUR und gelten für Lieferung EXW INCOTERMS 2020 (vereinbarter Lieferort), wo auch der Erfüllungsort (auch für eine etwaige Nacherfüllung) ist, zuzüg lich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer und ggf. anfallender Transport- und Verpackungskosten. Bei zulässigen Teilliefe rungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am Tag des Vertragsschlusses (siehe Ziffer 2.1) gültigen Preise. Spezialverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
6.2 Nicht vorhersehbare und von uns nicht zu vertretende und nicht unerhebliche Kostenänderungen für die Erbringung von Lieferungen, wie Rohstoff-, Lohn- und Energiekosten, berech tigen uns zu entsprechenden außerordentlichen Preisanglei chungen. Der geänderte Preis wird dem Kunden schriftlich be kannt gegeben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich da rauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des betreffenden Vertrags wird, wenn der Kunde nicht inner halb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Ände rung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zehn Werktagen schriftlich zu kündigen. Eine Preisanpassung gemäß der vorstehenden Regelung ist nicht möglich, soweit es um eine Erhöhung des Preises für Lieferungen geht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen.
6.3 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zu be zahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter schriftli cher Vereinbarung zulässig. Wir behalten uns vor, Rechnun gen elektronisch zu versenden.
6.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre An nahme erfolgt stets erfüllungshalber.
6.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an wel chem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzugs Zinsen in gesetzli cher Höhe (bei Entgeltforderungen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz) zu berechnen. Das Recht, weiterge hende Ersatzansprüche (z.B. Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB i.H.v. 40 EUR) oder Gestaltungsrechte gel tend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.
6.6 Ferner dürfen wir bei Zahlungsverzug des Kunden nach un serer Wahl noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder sonstige gegen den Kunden bestehende Forderungen fällig stellen sowie weitere Lieferungen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleis tung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhän gig machen.
6.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht.
6.8 Zur Aufrechnung (einschließlich Rechnungskürzungen) oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ziffer 7.4 bleibt hiervon unberührt. 6.9 Auf Aufforderung stellt uns der Kunde steuerliche (Be leg-)Nachweise (u.a. Gelangensbestätigungen) zur Verfü gung, die wir nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschrif ten zum Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung für grenzüber schreitende Warenlieferungen für erforderlich halten. Der Kunde informiert uns unverzüglich über die Ungültigkeit und die Änderung seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. 6.10 Im Falle der Abrechnung durch das umsatzsteuerrechtliche Gutschriftverfahren hat der Kunde die umsatzsteuerrechtli chen Rechnungsvorschriften zu beachten. Wir haften nicht für Schäden aus der Anwendung des Gutschriftverfahrens, z.B. Rückzahlung von Vorsteuer und Zahlung von Zinsen durch den Kunden an sein Finanzamt.
7 Ansprüche wegen Mängeln
7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, von Lieferungen, insbesondere bei Abweichungen von der Leistungsbeschreibung nach den Maßgaben von Ziffer 4, gel ten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die ge setzlichen Vorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher.
7.2 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß erfüllt hat, d.h. dass die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen ist und uns Mängel unverzüglich anzuzeigen sind, bzw., falls ein Mangel sich später im ord nungsgemäßen Geschäftsgang zeigt, uns diesen Mangel un verzüglich nach Entdeckung anzuzeigen, insbesondere – so weit anwendbar – vor dem Beginn der Weiterverarbeitung oder dem Einbau der Ware.
7.3 Ist eine gelieferte Ware mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfül lung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Der Kunde kann die Nacherfüllung ablehnen, wenn ihm diese unzumutbar ist.
7.4 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nachlieferung davon ab hängig zu machen, dass der Kunde den von ihm geschulde ten Preis bezahlt. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, soweit dies im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln steht und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsver hältnis beruht. 3 Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 02-2026
7.5 Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erfor derliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die be anstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben bzw. zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschrif ten zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Ware noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
7.6 Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder ein Anspruch auf Herabsetzung des Preises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer vom Kunden zu setzenden, angemesse nen Frist behoben werden kann, die Nacherfüllung mit unver hältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sons tigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Bei unerheb lichen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7.7 Stellt sich das Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) vom Kunden ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
7.8 Ansprüche wegen Mängeln bestehen insbesondere nicht in den in Ziffer 3.1 und 3.2 bezeichneten Fällen, bei üblichem Ver schleiß sowie wenn der Mangel auf die Verletzung von Bedie nungs-, Wartungs-, Montage- oder Einbauvorschriften, unge eignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung durch den Kunden oder auf Eingriffe Dritter zurückzuführen ist.
7.9 Schadenersatz und Aufwendungsersatz können nur nach Maßgabe von Ziffer 8 verlangt werden und sind im Übrigen ausgeschlossen.
7.10 Für Ware, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware lie fern, stehen dem Kunden die vorgenannten Ansprüche nicht zu.
8 Haftung (Schadensersatzansprüche) und Verjährung
8.1 Wir haften für Schadensersatzansprüche aller Art, insbeson dere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Pflichtver letzung und unerlaubter Handlung unbeschränkt, soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vor satz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn wir einen Mangel arglistig verschweigen oder im Umfang einer von uns übernommenen Garantie. Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht bei einer Haftung nach zwingenden ge setzlichen Bestimmungen (z.B. des Produkthaftungsgesetzes sowie nach den §§ 445a, 445b, 478 BGB).
8.2 Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch für leichte bzw. einfache Fahrlässigkeit. Eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und der Kunde auf ihre Einhaltung regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich un sere Haftung jedoch auf den nach der Art der Pflichtverletzung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Im Übrigen und vorbehaltlich der Fälle in Ziffer 8.1 ist unsere Haf tung für leicht bzw. einfach fahrlässige Pflichtverletzungen aus geschlossen. Vorstehende Regelung gilt auch für Pflichtverlet zungen unserer Mitarbeiter und Verrichtungs- oder Erfüllungs gehilfen.
8.3 Für Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Nutzung des Liefergegenstandes haften wir entsprechend der vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer 8, soweit bei vertragsgemäßer Verwendung des Liefergegenstan des solche Schutzrechte verletzt werden, die in der Bundesre publik Deutschland Gültigkeit haben und im Zeitpunkt unserer Lieferung veröffentlicht sind. Dies gilt nicht, soweit wir den Lie fergegenstand nach vom Kunden übergebenen Designs, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Beschreibungen oder Angaben des Kunden hergestellt haben, der Kunde uns In haltsstoffe, Teile oder Komponenten zur Verfügung gestellt oder ausgewählt hat und wir nicht wussten und nicht wissen mussten, dass dadurch Schutzrechte Dritter verletzt werden.. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über mögliche oder behauptete Schutzrechtsverletzungen, die ihm bekannt werden, zu informieren.
8.4 Bei Ansprüchen wegen Mängeln der gelieferten Ware nach Ziffer 7 beträgt die allgemeine Verjährungsfrist abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Übergabe bzw. ab nach Meldung bei Versandbereitschaft, wenn der Kunde den Liefergegenstand abzuholen hat, bzw. ab Abnahme, soweit eine Abnahme vereinbart wurde. Die einjährige Verjährungs frist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Scha densersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzel fall zu einer kürzeren Verjährung führen. In jedem Fall vom Vorstehenden unberührt bleiben die gesetzlichen Verjäh rungsfristen bei Schadensersatzansprüchen des Kunden ge mäß Ziffer 8.1 und 8.2 im dort bezeichneten Umfang.
8.5 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur, soweit der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die ge setzlich geregelten Mängelansprüche und Haftungsnormen hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten für den Umfang eines po tentiellen Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns Ziffer 7 und 8 entsprechend.
8.6 Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648) ist ausgeschlossen.
9 Geheimhaltung
9.1 Der Kunde wird durch angemessene Maßnahmen alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung von uns – gleich in welcher Form (schriftlich, mündlich, elektronisch etc.) – erhaltenen oder zugänglich gemachten Kenntnisse und Informationen technischer und geschäftlicher Art, insbesondere Rezepturen, Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, technische Aufzeichnun gen, Verfahrensmethoden, Präsentationen, Software und sonstiges technisches und kaufmännisches Know-how sowie in Zusammenhang damit erzielte Arbeitsergebnisse, soweit diese als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertrau lichkeit sich aus den Umständen der Offenbarung oder der Natur der Information ergibt (im Folgenden gemeinsam: „Ge heime Informationen“) Dritten gegenüber auch über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinaus geheim halten und sie auch im eigenen Betrieb nicht für Zwecke zu verwenden, die über den konkreten Vertragszweck des mit uns geschlosse nen Vertrages hinauszugehen. Geheime Informationen dür fen ferner ausschließlich solchen Personen unmittelbar oder mittelbar zugänglich gemacht werden, die im Rahmen der Ge schäftsbeziehung Kenntnis der vertraulichen Informationen haben müssen und entsprechend der Vorgaben in dieser Zif fer 9 im gesetzlich zulässigen Rahmen zur Geheimhaltung verpflichtet worden sind. Nicht als Geheime Informationen in diesem Sinne anzusehen sind Informationen, die (i) zum Zeit punkt ihrer Erlangung dem Kunden bereits bekannt oder of fenkundig waren oder später ohne sein Verschulden offen kundig geworden oder (ii) durch den Kunden nachweisbar vollkommen unabhängig von dem Erhalt vertraulicher Infor mationen von uns entwickelt worden,(iii) von einem Dritten ohne Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten erlangt worden sind oder (iv) für die eine behördliche oder gerichtliche Offen legungspflicht oder ein gesetzlich zwingendes Offenlegungs recht besteht.
9.2 Durch uns offenbarte Unterlagen zu Geheimen Informationen, insbesondere Zeichnungen, die im Zuge der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, verbleiben in unserem Eigentum und müssen auf Verlangen, spätestens bei Beendigung der Lie ferbeziehung, wieder an uns herausgegeben werden. Ein Zu rückbehaltungsrecht in Bezug auf Geheime Informationen bzw. Geheime Informationen enthaltende Dokumente oder Materialien steht dem Kunden nicht zu.
9.3 Die Offenbarung Geheimer Informationen begründet für den Kunden keine Rechte an gewerblichen Schutzrechten, Know how oder Urheberrechten und stellt kein Vorbenutzungsrecht Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 02-2026 4 im Sinne der anwendbaren Patent-, Design- und Gebrauchs mustergesetze dar. Jede Art von Lizenz erfordert eine schriftli che Vereinbarung.
9.4 Von uns übergebene Produktmuster, Prototypen etc. dürfen ferner nicht hinsichtlich ihrer Zusammensetzung selbst oder durch Dritte analysiert, dekompiliert, modifiziert oder zerlegt werden („Reverse Engineering“), es sei denn, letzteres ist zur Realisierung des Produkts technisch zwingend erforderlich.
9.5 Der vertraglich vereinbarte Schutz von Geheimen Informatio nen nach dieser Ziffer 9 steht unabhängig und neben den an wendbaren gesetzlichen Vorschriften zum Informationsschutz (z.B. nach dem GeschGehG).
10 Höhere Gewalt
10.1 Unter „höherer Gewalt“ ist das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes zu verstehen, der eine Partei („betroffene Partei“) daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflich tungen aus dem betreffenden Vertrag, einschließlich dieser LZB, zu erfüllen, wenn und soweit die betroffene Partei nach weist, dass (i) dieses Leistungshindernis außerhalb ihrer zumut baren Kontrolle liegt, und (ii) dieses Leistungshindernis zum Zeitpunkt des Abschlusses des betreffenden Vertrages ver nünftigerweise nicht vorhersehbar war und (iii) die Auswirkun gen dieses Leistungshindernisses von der betroffenen Partei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Sabo tage, Epidemien, staatliche Maßnahmen, Embargos, Sanktio nen, Streiks und Aussperrungen, Betriebsunterbrechungen, Nichtverfügbarkeit von Rohmaterialien oder Produktionsmateri alien). Zur Klarstellung: Das Vorliegen eines Ereignisses höhe rer Gewalt ist nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass dieses unmittelbar einen Vorlieferanten von uns betrifft.
10.2 Im Ausmaß und für die Dauer höherer Gewalt ist die betroffene Partei von ihren Verpflichtungen und von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit Lieferungen (z.B. wegen verspäteter Erfül lung) ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses der höhe ren Gewalt befreit, wobei die nicht betroffene Partei hiervon zu unterrichten ist. Bei Vorliegen eines Ereignisses höherer Gewalt im Zusammenhang mit unseren Lieferungen bleiben die Liefer bedingungen gemäß Ziffer 4 unverändert bestehen, eine Pflicht zur Organisation zusätzlicher Transporte oder schnellerer Transportmittel auf unsere Kosten besteht nicht. Dies gilt auch für den Fall des Versendungskaufs oder sonstiger von Ziffer 4 abweichender Regelungen zum Erfüllungsort.
10.3 Wenn die Dauer der höheren Gewalt dazu führt, dass einer Par tei das entzogen wird, was sie nach dem betreffenden Vertrag berechtigterweise als Leistung erwarten durfte, oder wenn die Auswirkungen höherer Gewalt länger als 120 Tage ununterbro chen andauern, hat jede Partei das Recht, von dem betreffen den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit schuldbefreiender Wirkung zurückzutreten.
10.4 Zur Klarstellung: Die Regelungen in dieser Ziffer 10 führen nicht zu irgendeiner Form einer Erweiterung der Haftungsgründe nach Ziffer 8, insbesondere nicht zu einer verschuldensunab hängigen Haftung, noch hindern sie die betroffene Partei daran, sich auf andere anwendbare Rechtsinstrumente oder Einreden im Zusammenhang mit Leistungsstörungen zu berufen (z.B. Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Störung der Geschäftsgrund lage).
11 Compliance und Rückrufe
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, im Hinblick auf die bestehenden Ge schäftsbeziehungen zu uns die außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere die anwendbaren deutschen, europarechtlichen und US-amerikanischen Export kontrollvorschriften. Der Kunde verpflichtet sich im Hinblick auf die bestehenden Geschäftsbeziehungen zu uns ferner, alle auf ihn anwendbaren Gesetze sowie die Vorgaben in ihm von uns mitgeteilten Compliance-Codes oder sonstigen Codes nach dem Lieferkettengesetz einzuhalten. Dies umfasst insbeson dere, Geschäfte, die in Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischer Endverwendung stehen, zu unterlassen, weder direkte noch indirekte geschäftliche oder sonstige Verbindun gen zu Terroristen, terroristischen Vereinigungen oder ande ren kriminellen oder verfassungsfeindlichen Organisationen zu unterhalten und durch geeignete organisatorische Maß nahmen die Umsetzung von geltenden Embargos, der im Kontext der Lieferbeziehung anwendbaren europäischen Verordnungen zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung so wie der entsprechender US-amerikanischer oder sonstiger anwendbarer Bestimmungen im Rahmen seines Geschäfts betriebs, insbesondere durch angemessene Softwaresys teme, sicherzustellen. Sobald Waren unsere jeweilige Be triebsstätte verlassen haben, ist allein der Kunde für die Ein haltung o.g. Bestimmungen verantwortlich und wird uns von allen uns aufgrund eines entsprechenden Rechtsverstoßes des Kunden, dessen verbundener Unternehmen oder Mitar beiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen treffenden Ansprü chen und Kosten – einschließlich angemessener Anwalts- und Beratergebühren oder verwaltungsrechtlicher Gebühren oder Bußgelder – freizustellen, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.
11.2 Wir werden die uns unmittelbar treffenden Bestimmungen der europäischen Chemikalienverordnung Nr. 1907/2006 („REACH“) angemessen beachten und hierfür nach Maßgabe der Ziffer 8 einstehen. Für negative Folgen (insbesondere Schäden bspw. in Form behördlicher Maßnahmen), welche auf unzureichenden Informationen durch den Kunden, insbe sondere falschen oder unvollständigen Verwendungshinwei sen innerhalb der Lieferkette beruhen, ist allein der Kunde verantwortlich. Außerhalb der EU ist allein der Kunde für die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Vorgaben verantwort lich.
11.3 Soweit eine Partei vernünftiger Weise der Meinung ist, dass ein den Gegenstand der Lieferungen betreffender zwingen der oder stiller Rückruf auf freiwilliger Basis, ein groß ange legter freiwilliger Austausch von ausgelieferten Produkten oder eine Rücknahme erheblicher Lagerbestände beim Kun den und/oder Zwischenhändlern oder eine vergleichbare Ak tion (im Folgenden: „Rückruf“) nötig ist, werden sich die Par teien bezüglich des Vorgehens nach Treu und Glauben mit einander abstimmen. Jede Partei wird einen Ansprechpartner für die mit dem Rückruf in Zusammenhang stehenden Kom munikationen benennen. Der Kunde wird in Bezug auf einen Rückruf nicht ohne unsere vorherige Zustimmung eine Pres semitteilung oder sonstige öffentliche Mitteilung oder Behör denkommunikation rausgeben.
11.4 Der Kunde darf keine von uns gelieferten Waren, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen, weder direkt noch indirekt an die Russische Fö deration oder zur Verwendung in der Russischen Föderation verkaufen, exportieren oder reexportieren. Der Kunde darf keine von uns gelieferten Waren, die in den Anwendungsbe reich der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates fallen, we der direkt noch indirekt an die Republik Belarus oder zur Ver wendung in der Republik Belarus verkaufen, exportieren oder reexportieren..
12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schiedsklausel
12.1 Der Kunde ist zur Abtretung seiner Ansprüche aus dem Ver tragsverhältnis mit uns nur mit unserer vorherigen Zustim mung berechtigt; § 354a HGB bleibt unberührt.
12.2 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindun gen, insbesondere aus unseren Lieferungen, ist der jeweilige Standort, von dem die Lieferung ausgeführt wird.
12.3 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderver mögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zum Kunden, insbesondere aus unseren Lieferungen, Mann heim. Dieser Gerichtsstand gilt ebenfalls für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnis Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 02-2026 5 ses. Wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl den Kun den auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu ver klagen.
12.4 Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so werden alle Streitigkeiten aus oder im Zusam menhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch über die Gültigkeit von Verträgen, unter Ausschluss des or dentlichen Rechtswegs nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. Der Schiedsort ist Frankfurt a.M., Deutsch land. Die Verfahrenssprache ist deutsch, es sei denn der Kunde verlangt Englisch als Verfahrenssprache.
12.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutsch land unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts und des Einheitlichen UN-Kaufrechts (C.I.S.G.) sowie sonstiger der Vereinheitlichung des internationalen Kaufs dienender bilate raler und multilateraler Abkommen.
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